Privatpersonen

Ob Baugesuch, Grenzabklärung oder Grundbuchgeschäft: Hier finden Sie, welcher Geometer für Ihr Grundstück zuständig ist, wie Sie beglaubigte Pläne bestellen – und was die wichtigsten Fachbegriffe bedeuten.

Grundlage für Ihr Grundeigentum

Amtliche Vermessung – die rechtliche Grundlage für Ihr Grundstück

Die amtliche Vermessung sichert zusammen mit dem Grundbuch das Grundeigentum in der Schweiz: Sie hält Lage, Form und Grenzen jedes Grundstücks rechtsverbindlich fest und bildet die Basis für den Plan, der Teil des Grundbuchs ist. Die amtliche Vermessung liefert zusammen mit dem Grundbuch die rechtliche und geometrische Grundlage für das Grundeigentum in der Schweiz. Als patentiertes Ingenieurgeometerbüro sind wir für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung in 60 Gemeinden im Berner Oberland und angrenzenden Regionen zuständig. Das heisst: Wenn sich an Ihrem Grundstück etwas ändert – eine neue Grenze, ein Neubau, eine Parzellierung – sind wir es, die das amtlich erfassen und ins Grundbuch einfliessen lassen.

Typische Anliegen

Vier Situationen, in denen ein Geometer gefragt ist

Bauvorhaben & Baugesuch

Im Kanton Bern sind Bauvorhaben, ausgenommen bestimmte kleinere oder geringfügige, baubewilligungspflichtig. Für ein Baugesuch brauchen Sie in der Regel einen beglaubigten Situationsplan mit den korrekten Grenzabständen. Wir liefern Ihnen diesen Plan – abgestimmt auf die Vorgaben Ihrer Gemeinde.

Grenzabklärung & Grenzstreit

Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf kann der zuständige Nachführungsgeometer die Grenze anhand der amtlichen Unterlagen abklären, kennzeichnen und vermarken. Bleibt der Grenzverlauf zwischen den Eigentümern rechtlich umstritten, kann die Frage gerichtlich geklärt werden.

Grundstücksverkauf & Handänderung

Bei Grundstückgeschäften wie Dienstbarkeiten oder Handänderungen kann ein aktueller, beglaubigter Plan benötigt werden – beispielsweise für Notariat, Grundbuchamt, Banken oder Versicherungen.

Parzellierung, Zusammenlegung, Baurecht

Wird ein Grundstück geteilt, mit einem Nachbargrundstück zusammengelegt oder mit einem Baurecht belastet, muss dies im Grundbuch nachgeführt werden. Wir übernehmen die Vermessung und erstellen die Messakten zuhanden eines Notars oder einer Notarin.

Pläne bestellen

Baueingabeplan oder beglaubigten Situationsplan bestellen

Für die meisten der oben genannten Anliegen benötigen Sie einen Plan. Über den Online-Shop von be-geo, dem Shop der Berner Geometer, können Sie den passenden Plan direkt online bestellen. Für einfachere Anliegen genügt häufig ein unbeglaubigter Situationsplan – beispielsweise zur Orientierung, für eine Offerte oder als Grundlage für eine erste Projektidee. Einen solchen Plan können Sie kostenlos über das RegioGIS Berner Oberland beziehen.

Situationsplan zu Baugesuch, beglaubigt

Nur für die Baueingabe. Papierform oder digitale CAD-Daten mit Planlayout und PDF, inklusive nachträglicher Beglaubigung.

  • Mit allfälligen Gemeinde-Mehranforderungen, z. B. Baulinien

  • Mit oder ohne Eigentümerliste

  • Formate A4 oder A3

Für eine reibungslose und zügige Beglaubigung des Baugesuchsplans, beachten Sie bitte den:

Digitale Daten

Als Ausschnitt oder für die ganze Gemeinde, ohne Beglaubigung – für die Weiterverarbeitung in CAD oder GIS.

  • Diverse Formate: DXF / DWG

  • Interlis (nur ganze Gemeinde)

Situationsplan, beglaubigt

Grundlage für Dienstbarkeiten, Verträge oder einen Grundbuchplan-Auszug, z. B. für Banken oder Versicherungen.

  • Papierform mit frei wählbarem Plantitel

  • Oder digitale CAD-Daten mit Planlayout und PDF

  • Mit oder ohne Eigentümerliste · Formate A4 oder A3

Pläne bestellen

be-geo ist das gemeinsame Geoportal der Berner Geometer – Ihr direkter Zugang zu beglaubigten Baugesuchsplänen und Plangrundlagen.

Zum be-geo Shop ›

Nachführungsgebiet

Gemeinden, in welchen wir die amtliche Vermessung nachführen

In der Karte unten finden Sie die Gemeinden, für die wir zuständig sind. Liegt Ihre Gemeinde nicht in unserem Nachführungsgebiet, finden Sie die zuständige Ansprechperson auf der Webseite des Kantons Bern.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist die amtliche Vermessung und was hat das mit mir zu tun? +

Die amtliche Vermessung hält Lage, Form und Grenzen jedes Grundstücks in der Schweiz rechtsverbindlich fest und bildet zusammen mit dem Grundbuch die Grundlage für Ihr Grundeigentum. Sobald Sie bauen, Ihr Grundstück verkaufen oder eine Grenze benötigen, kommen Sie damit direkt in Berührung.

Was ist der Unterschied zwischen amtlicher Vermessung und Grundbuch? +

Die amtliche Vermessung erhebt und dokumentiert Lage, Form und Grenzen eines Grundstücks in einem Plan. Dieser Plan ist Bestandteil des Grundbuchs, in dem zusätzlich Eigentums-, Dienstbarkeits- und Pfandrechtsverhältnisse eingetragen sind. Vereinfacht: Die amtliche Vermessung liefert die Geometrie, das Grundbuch die Rechte.

Wer ist für die amtliche Vermessung meiner Gemeinde zuständig? +

Jede Gemeinde im Kanton Bern hat eine zuständige Nachführungsgeometerin oder einen zuständigen Nachführungsgeometer. Wir sind für 60 Gemeinden im Berner Oberland und angrenzenden Regionen zuständig. Die Übersicht mit Ansprechperson pro Gemeinde finden Sie auf dieser Seite unter Nachführungsgebiet.

Wann brauche ich einen beglaubigten Situationsplan? +

Am häufigsten für ein Baugesuch, für eine Dienstbarkeit, für eine Bank oder Versicherung sowie beim Verkauf oder einer Handänderung eines Grundstücks. Je nach Zweck unterscheidet sich die genaue Planart – wir beraten Sie, welche Sie benötigen.

Muss ich jedes Bauvorhaben melden, auch kleinere Bauten? +

Im Kanton Bern müssen grundsätzlich alle Bauvorhaben den zuständigen Behörden gemeldet werden – auch Kleinbauten sind je nach Grösse baubewilligungspflichtig. Ob und welche Unterlagen (z. B. ein Situationsplan) Sie konkret brauchen, klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Gemeinde oder mit uns.

Was mache ich bei einer unklaren oder strittigen Grundstücksgrenze? +

Wir klären den rechtsgültigen Grenzverlauf anhand der Daten der amtlichen Vermessung und vermarken ihn bei Bedarf vor Ort neu. Bleibt eine Grenze zwischen Nachbarn strittig, bleibt im letzten Schritt der Rechtsweg – dazu beraten wir Sie, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

Wie bestelle ich einen Plan und wie lange dauert das? +

Pläne und digitale Daten bestellen Sie direkt über unseren Online-Shop be-geo. Lieferzeiten hängen von Planart und Beglaubigung ab – für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Anliegen kontaktieren Sie uns gerne.

Was kostet ein Situationsplan? +

Die Kosten richten sich nach Planart, Format (Papier oder digital) und Beglaubigung. Die aktuellen Preise finden Sie im be-geo Shop; bei Fragen berät Sie unser Team gerne unverbindlich.

Kontakt

Fragen zu Ihrem Grundstück?

Sprechen Sie direkt mit dem Standort in Ihrer Nähe – wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Frutigen

Kanderstegstrasse 46

033 655 30 40 frutigen@geogrid.ch

Unterseen

Weissenaustrasse 19

033 826 64 64 unterseen@geogrid.ch

Grindelwald

Guggenweg 4

033 826 64 62 grindelwald@geogrid.ch

Zweisimmen

Hübelistrasse 14

033 722 13 06 zweisimmen@geogrid.ch

Spiez

Krattigstrasse 2

033 655 30 40 spiez@geogrid.ch

Thun

Fliederweg 11

033 225 40 50 thun@geogrid.ch